Kanzleinews
Annual Conference on EU Law in the Food Sector 2022 in Brussels
Dr. Ina Gerstberger will be speaking on the topic „Novel Food Regulation – practical implementation challenges“ on 20 May 2022 in Brussels. Further information are available here.
Drug Regulatory Affairs Basis Kurs – Vortrag zum Thema „Produktabgrenzung“
Auch in diesem Jahr findet wieder der „Drug Regulatory Affairs – Basic Course“ an der Universität Augsburg, ZWW, statt. Dr. Ina Gerstberger wird dort wieder zum Thema „Produktabgrenzung“ (Arzneimittel vs. Lebensmittel, Medizinprodukte, Kosmetika) referieren. Der Kurs beginnt am 16.09.2021. Nähere Informationen sind hier abrufbar.
The Legal500 Germany/EMEA: „Führende Kanzlei/Empfohlene Anwältin“ für Konsumgüter- und Lebensmittelrecht
The Legal 500 Germany/EMEA hat erstmals den Praxisbereich „Konsumgüter und Lebensmittelrecht“ in seine jährliche Analyse von Deutschlands besten Wirtschaftskanzleien mit aufgenommen. GERSTBERGER | Produkte & Recht belegte auf Anhieb einen Platz in der Gruppe 2 (von 4 Gruppen) des bestehenden Rankings. Allen Mandanten:innen und Kollegen:innen für ihre positiven Rückmeldungen ein herzliches Dankeschön !
Auszeichnung als Beste Wirtschaftskanzlei – Gesundheitswesen/Pharmazie 2021 von Brandeins/Statista
GERSTBERGER | Produkte & Recht wurde von brandeins/Statista als „Beste Wirtschaftskanzlei 2021“ in den Bereichen „Gesundheitswesen/Pharmazie“ ausgezeichnet. Die Liste der besten Wirtschaftskanzleien in Deutschland 2021 basiert auf einer Befragung unter Anwälten (Kollegenbefragung) und Inhouse-Juristen (Kundenbefragung) für insgesamt 24 Rechtsgebiete. Für die Befragung im Jahr 2020 wurden unter anderem 11279 Anwälte aus Wirtschaftskanzleien und 3463 Inhouse-Juristen identifiziert, die per E-Mail mit einem personalisierten Link zur Teilnahme an der Online-Befragung eingeladen wurden. Insgesamt haben 2515 Anwälte und Inhouse-Juristen an der Umfrage teilgenommen. 405 Kanzleien haben es danach am Ende in die Bestenliste geschafft und GERSTBERGER | Produkte & Recht ist eine davon ! Das macht sehr stolz und spornt an, weiter hervorragende Leistungen für Mandanten zu erbringen.
Kanzleiwebseite des Jahres 2020 – Bronze für GERSTBERGER l Produkte & Recht
Die Online-Präsenz von GERSTBERGER l Produkte & Recht wurde beim MkG-Expo-Wettbewerb zur „Kanzleiwebseite des Jahres“ 2020 mit der Bronzemedaillie (3. Platz) ausgezeichnet.
Die von RAin Pia Löffler und vom FFI-Verlag zusammengestellte Fachjury hat hierzu auf Basis von Funktionalität und Design aller am Wettbewerb teilnehmenden Kanzleiwebseiten zunächst eine Vorauswahl getroffen. Im Anschluss daran konnten die MkG-Leserinnen und Leser darüber abstimmen, welche Website am ansprechendsten ist. Weitere Informationen sowie ein Video von der Preisverleihung sind hier abrufbar. Ich freue mich riesig über diese Auszeichnung und sage herzlich Danke an alle Unterstützer. Glückwunsch auch an die Kollegen/-innen!
Stellenangebot für Wissenschaftlichen Mitarbeiter/Mitarbeiterin (m/w/d)
MAKE THINGS HAPPEN !
Pfiffige juristische Persönlichkeit (m/w/d)
für Produktrecht gesucht
GERSTBERGER | Produkte & Recht sucht ab sofort pfiffigen, juristischen Nachwuchs
(m/w/d) für spannende und herausfordernde Tätigkeiten rund um das
• Recht der Konsumgüter (Lebensmittel, Futtermittel, Tabakprodukte, Kosmetika,
Biozide, Bedarfsgegenstände) und
• Gesundheitsprodukte (Arzneimittel- und Medizinprodukte, Tierarzneimittel),
als freie(r) Mitarbeiter/-in auf Stundenbasis.
WAS SOLLTEST DU MITBRINGEN?
• 1. oder 2. Juristisches Staatsexamen (mindestens „befriedigend“)
• Interesse an naturwissenschaftlich geprägten Sachverhalten,
Werbung & Wettbewerb
• Aufgrund der Internationalität der Tätigkeit mindestens gute englische
Sprachkenntnisse
• Motivation, Biss & Eigeninitiative
WAS DICH ERWARTET:
• Direkte Mitarbeit an aktuellen Mandaten, Publikationen & Projekten
• Flexible Arbeitszeiten & Home Office Option
• Leistungsgerechte Bezahlung
• Unterstützung von fachbezogenen Weiterbildungsangeboten
• Wertschätzendes & lockeres Arbeitsumfeld mit der Chance einen spannenden, zukunftsträchtigen
& juristisch herausfordernden Rechtsbereich für sich zu entdecken
Alles weitere gerne in einem persönlichen Gespräch in vivo, telefonisch oder digital.
Expertenforum „Update CBD“ mit Fokus auf das Lebensmittelrecht
Frau Dr. Ina Gerstberger wird am 01.07.2020, 14.00 bis 15.30 Uhr, als Expertin auf einem von Alphatopics veranstalteten Live-Webinar rund um aktuelle rechtliche Fragestellungen zur Verwendung von Cannabinoiden und Hanfextrakten in Lebensmitteln referieren. Nähere Informationen zum Webinar und zur Anmeldung finden Sie hier.
GERSTBERGER | Produkte & Recht ist neues Mitglied bei „Tax & Legal Exellence“
GERSTBERGER | Produkte & Recht wurde als neues Mitglied im internationalen Expertennetzwerk „Tax & Legal Excellence“ aufgenommen. Dieses richtet sich an Top-Führungskräfte aus privaten und öffentlichen Unternehmen sowie an renommierte Berater aus den führenden Steuer- und Wirtschaftskanzleien in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Kernausrichtung des Netzwerks zielt auf einen Mitgliederkreis exzellenter Kompetenzträger ab, der die aktuellen Kenntnisse aus Wissenschaft, Wirtschaft und recht- und steuerrechtlicher Praxis komparativ in bester Weise vermittelt. Weitere Informationen über „Tax & Legal Excellence“ sind hier abrufbar.
EUROFORUM-Jahrestagung „Nahrungsergänzungsmittel 2020“
Am 06./07. Februar 2020 findet zum 20. Mal die beliebte Branchenkonferenz von Euroforum zu „Nahrungsergänzungsmitteln“ in Frankfurt am Main statt. Dr. Ina Gerstberger spricht dort als Referentin über das Trendthema „personalisierte Ernährung“ und stellt sich auch als Teilnehmerin einer Podiumsdiskussion zu den bedeutendsten Trends und Entwicklungen der NEM-Branche und daraus resultierenden rechtlichen Implikationen den Fragen des Publikums. Weitere Details zum Programm sind hier abrufbar.
Wer sich noch nicht angemeldet hat, aber Interesse an einer Teilnahme hat und dafür von einem Rabatt von 100 EUR auf den Veranstaltungspreis profitieren möchte, schreibt bitte eine E-Mail an: ig@productsandlaw.de.
GERSTBERGER | Produkte & Recht unter den „empfohlenen Kanzleien“ für Lebensmittelrecht im JUVE Handbuch 2019/2020
GERSTBERGER – Produkte & Recht wird im aktuellen JUVE Handbuch für Wirtschaftskanzleien 2019/2020 als neue Spezialkanzlei für Lebensmittelrecht und angrenzende Rechtsgebiete besonders empfohlen. Hervorgehoben wird dabei die besondere Expertise der Gründerin („Kenntnisreich, aber nicht kompliziert, angenehm im Umgang“, Wettbewerber), ebenso wie das Kerngeschäft im Bereich Lebensmittel mit Gesundheitsbezug, Abgrenzung zwischen Lebens-und Arzneimitteln sowie zu Novel Foods. Auch Mandate zu Trendthemen wie personalisierter Ernährung, zu Ergänzungsfuttermitteln/Tierarzneimitteln, innovativen Tabakprodukten und Speziallebensmitteln/Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke werden von der Redaktion besonders gewürdigt. Allen Mandanten ein herzliches Dankeschön für das fortgesetzte Vertrauen !
September 2019: „Drug Regulatory Affairs – Basis Course“ am ZWW/Uni Augsburg
Vom 12.09.2019 bis 28.09.2019 findet wieder der berufsbegleitende Zertifikatskurs „Drug Regulatory Affairs – Basic Course“ am ZWW an der Uni Augsburg statt, in dem sowohl Berufseinsteiger als auch Fach- und Führungskräfte aus der Pharmabranche und verwandten Bereichen ihr Fachwissen vertiefen und erweitern können. In sieben Modulen werden darin neben dem Basiswissen über das Arzneimittelrecht auch Parameter, die über das rein Rechtliche hinausgehen, behandelt. Orientiert am rechtlichen Produktzyklus werden die einzelnen Etappen von der Produktidee bis hin zur erfolgreichen Vermarktung von Arzneimitteln, einschließlich dafür auch relevanter Compliance-Themen, kompakt und praxisbezogen vermittelt. Dozenten des Zertifikatskurses sind ausgewiesene Experten des Arzneimittelrechts aus Wissenschaft, Anwaltschaft, Industrie, Verbänden und Krankenkassen.
Produktnews
Kein Zuckerschlecken für die Überwachungsbehörde: „Ohne künstliche Farbstoffe“ nicht per se irreführende Werbeangabe auf Süßwaren
Sachverhalt
Ein bekannter Süßwarenhersteller bewarb die Freiheit seiner mit Pflanzen- und Fruchtextrakten gefärbten Fruchtgummis von „künstlichen Farbstoffen“. Die zuständige Behörde hielt die Auslobung nach §§ 11 Abs. 1 Nr. 1, 3 LFGB iVm Art. 7 Abs. 1, 4 VO (EU) 1169/2011 für irreführend, da der Gesetzgeber nicht grundsätzlich zwischen „künstlichen“ und „nicht-künstlichen“ Farbstoffen unterscheide und legte die Akte zur weiteren Ermittlung der Staatsanwaltschaft vor. Vorsätzlich irreführende Lebensmittelwerbung stellt nach § 59 Abs. 1 Nr. 7 LFGB eine Straftat dar, welche mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe sanktioniert ist. Der Süßwarenhersteller reichte daraufhin Feststellungsklage beim Verwaltungsgericht Freiburg (Az. 8 K 6149/18) ein und erreichte damit die vorläufige Einstellung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Irreführungsvorwurf durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Nutri-Score steht vor der Tür – Zum Referentenentwurf einer ersten Verordnung zur Änderung der LMIDV
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 21.11.2019 den ersten Referentenentwurf zur Legitimation der Nutri-Score-Kennzeichnung auch in Deutschland vorgelegt, der in den nächsten Wochen in den relevanten Gremien ausführlich diskutiert werden wird. Die Ermittlung des jeweiligen „Nutri-Score“ basiert auf einem Punktesystem, mit dem ungünstige und günstige Nährwertelemente eines Lebensmittels miteinander abgeglichen werden. Dies führt am Ende zur Einstufung des entsprechenden Lebensmittels als „A“ (Farbstufe dunkelgrün), „B“ (Farbstufe hellgrün), „C“ (Farbstufe gelb), „D“ (Farbstufe orange) oder „E“ (Farbstufe rot). Diese Art der Nährwertinformation hat sich bereits in anderen EU-Mitgliedstaaten wie Frankreich, Belgien, Luxemburg, Spanien und Portugal durchgesetzt, bedarf aber als freiwillige Kennzeichnung auch einer entsprechenden mitgliedstaatlichen Empfehlung (vgl. Art. 35 (2) VO (EU) 1169/2011).
Zur neuen EU-Verordnung über Transparenz und Nachhaltigkeit des Risikobewertungsmodells der EU für die Lebensmittelkette
Am 13. Juni 2019 verabschiedete der Rat die neue EU-Verordnung über Transparenz und Nachhaltigkeit des EU-Risikobewertungsmodells in der Lebensmittelkette, die voraussichtlich Ende September in Kraft treten und 18 Monate später, d.h. bis Ende März 2021, Geltung erlangt.