Verfahren
Niemand wünscht sich verhärtete Fronten, doch manchmal lässt sich ein Streit über regulatorische oder wettbewerbsrechtliche Anforderungen Ihrer Produkte nicht vermeiden. Wenn es dann wirklich „ums Ganze“ geht, bin ich kompetent an Ihrer Seite und verteidige Ihre Interessen durchsetzungsstark gegenüber Behörden und vor Gericht.
Insbesondere im Wettbewerbsprozessrecht verfüge ich über besondere Expertise. Hier habe ich bereits unzählige Unternehmen erfolgreich in Abmahn-, einstweiligen Verfügungs- und Hauptsacheverfahren vertreten, und dies vor den verschiedensten Land- und Oberlandesgerichten. Entsprechend gut kenne ich die Praxis der einzelnen Kammern und Senate an den bekannten Wettbewerbsstreitorten und kann meine Fälle optimal auf die jeweilige Rahmensituation ausrichten. Aber auch vor den Verwaltungsgerichten und in Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren profitierten Mandanten von den erzielten hervorragenden Ergebnissen sowie der Verhinderung weitergehender behördlicher Maßnahmen.